Unterhalt

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Sie befinden sich in einer Situation, in der Sie sich fragen, ob Ihnen Unterhalt zusteht oder ob Sie den von Ihnen verlangten Unterhalt zahlen müssen?

Wenn die Trennung endgültig ist und es zu einer Scheidung kommt sind nicht nur viele Formalitäten zwischen den beiden, ehemaligen Ehepartnern zu klären. Gerade wenn Kinder aus der gemeinsamen Ehe hervorgegangen sind, ist die finanzielle Absicherung des eigenen Nachwuches sicherzustellen, über den es jedoch nicht selten, sondern eher häufig zu heftigen Streitigkeiten kommt. Gerade weil in den meisten Fällen eine Unterhaltspflicht besteht, gehen über die Umstände der Unterhaltszahlung und die angemessene Höhe des Unterhaltes die Meinung zwischen den Ehepartnern nicht selten auseinander.

Christian Kenkel - Rechtsanwalt

Christian Kenkel – Fachanwalt für Familienrecht

Kompetenz und Erfahrung zahlen sich aus

  • Ich biete Ihnen langjährige Erfahrung.
  • Wir ermitteln und überprüfen den Unterhalt kurzfristig mit modernster Technik.
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Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme für eine unverbindliche Terminvereinbarung.

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Unterhalt

Welche Arten von Unterhaltsansprüchen gibt es?

Mit der tatsächlichen Trennung der Ehepartner entstehen die Unterhalspflichten. Diese können dem Grunde nach gegenüber dem Ehepartner und gegenüber den Kindern bestehen. Derjenige Partner, der bei nunmehr getrennten, eigenen Hausständen weniger zum Leben hat, als der andere, hat unter Umständen einen Anspruch auf Unterhalt, den sogenannten Trennungsunterhalt. Ferner ist bei gemeinsamen Kindern der Elternteil zum Unterhalt verpflichtet, der die Kinder nicht betreut.

Wann besteht Anspruch auf Kindesunterhalt?

Der Unterhalt für die Kinder richtet sich allein nach den Einkommens- und den Vermögensverhältnissen des nicht betreuenden Elternteils. Der betreuende Elternteil (zumeist die Mutter) erfüllt seine Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern durch die Betreuung. Geht also die betreuende Mutter arbeiten oder lebt sie mit einem neuen Partner zusammen, der ebenfalls arbeitet, spielt das Einkommen der Mutter oder des Lebensgefährten bei der Unterhaltsberechnung für die Kinder keine Rolle. Dies ist wichtig zu wissen, da der Elternteil, der Unterhalt für die Kinder zahlen soll, häufig der Meinung ist, dass der Unterhalt nicht bei seinem Kind ankommt, sondern dazu dient, das Leben der Mutter zu finanzieren und dann der Streit vorprogrammiert ist.

In welchen Fällen hat der frühere Ehepartner Anspruch auf Unterhalt?

Neben dem Kindesunterhalt können selbständige Unterhaltsansprüche für einen Ehepartner bestehen. Die Voraussetzungen hierfür sind im Gesetz genannt. Es sind Ansprüche auf Unterhalt

  1. wegen Betreuung von Kindern,
  2. wegen Ausbildung,
  3. wegen Arbeitslosigkeit,
  4. wegen Krankheit und Alter,
  5. Aufstockungsunterhalt,
  6. Unterhalt aus Billigkeitsgründen.

Ob im Einzelfall ein Anspruch oder eine Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt besteht, setzt eine genaue Prüfung des Sachverhaltes voraus, bei der Sie unbedingt fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen sollten. Sie werden von dieser Dienstleistung profitieren.

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Ein Fachanwalt für Familienrecht ist nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn Sie ein oder mehrere Kinder betreuen und Ihr ehemaliger Ehepartner nicht zu den entsprechenden Unterhaltszahlungen bereit ist. Auch im umgekehrten Fall kann es für Sie sinnvoll sein, einen Anwalt für Familienrecht zu beauftragen und sich gegen überhöhte Forderungen Ihres ehemaligen Partners zur Wehr zu setzen. Die eigene, finanzielle Situation und ihre Form der Anrechnung ist ein regelmäßiger Diskussionspunkt, der von beiden Seiten unterschiedlich bewertet wird und deshalb in vielen Fällen eine Rechtsprechung benötigt.

Dies gilt, egal ob sie erstmalig Unterhalt von Ihrem früheren Partner begehren oder wenn später, beispielsweise bei verändertem Einkommen oder im Rahmen eines Mehr- oder Sonderbedarfes, Fragen zum Unterhalt geklärt werden müssen. Zu beachten ist weiterhin, dass auch eine Regelung in einem Ehevertrag, mit der der Unterhalt für die Kinder oder für den Ehepartner vereinbart ist, nicht immer Bestand haben muss. Viele Eheverträge, insbesondere standardisierte Verträge von Notaren, bei denen kein Rat eines Fachanwaltes hinzugezogen wurde, können aus verschiedenen Gründen unwirksam sein.

Nicht immer muss es gleich zu einer gerichtlichen Verhandlung kommen – vielmehr können Sie durch eine Beratung wertvolle Informationen erhalten, wie es um die rechtliche Lage in Ihrem konkreten Fall steht und welche Höhe an Unterhaltszahlungen aus einer juristischen Perspektive hier angebracht ist. Scheuen Sie sich also nicht, den Kontakt zu mir aufzunehmen und so in kurzer Zeit zu einer finanziellen Klarheit in Unterhaltsfragen zu gelangen.

Auch Online und per Telefon

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Selbstverständlich kann die Beratung telefonisch erfolgen. Gerade wenn Sie aus dem Ausland anrufen und Hilfe benötigen, oder wenn Sie nicht in Hamburg sind.

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Ich stehe Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht kompetent und mit Spezialwissen in all den entsprechenden Angelegenheiten persönlich als Ansprechpartner zur Seite.

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