Immobilie und Scheidung

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Sie haben Fragen rund um eine Immobilie und hierzu möchten Sie sich zunächst von einem Anwalt in Hamburg beraten lassen?

Als Fachanwalt für Familienrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung im Familienrecht und kann Sie in allen Fragen rund um eine güterrechtliche Auseinandersetzung, in die eine Immobilie eingebunden ist, beraten.

Schildern Sie mir Ihre individuelle Situation anlässlich eines persönlichen Besprechungstermins. Ich erläutere Ihnen dann umfangreich und zeitunabhängig Ihre möglichen Vorgehensweisen, um eventuell außergerichtlich die beste Lösung für Sie zu finden.

Christian Kenkel - Rechtsanwalt

Christian Kenkel – Fachanwalt für Familienrecht

Kompetenz und Erfahrung zahlen sich aus

  • Ich biete Ihnen langjährige Erfahrung.
  • Ich berate Sie im Vorfeld über die rechtl. Stellung an der Immobilie.
  • Ich kläre mit Ihnen die Vorgehensweise, sollte die Immobilie weiter vom Partner genutzt werden.
  • Meine Unterstützung bei den Absprachen wegen der Immobiliennutzung schafft klare Verhältnisse.
  • Ich erörtere mit Ihnen im Vorfeld die Taktik in einem gerichtlichen Wohnungszuweisungsverfahren.
  • Ich berate und Vertrete Sie im gerichtlichen Verfahren bundesweit.
  • Ich bin der diskrete Berater an Ihrer Seite.
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Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme für eine unverbindliche Terminvereinbarung.

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Hilfreiche Informationen zum Thema

Immobilie und Scheidung

Wer behält die Immobilie im Falle einer Scheidung?

Viele Ehepartner hängen an ihrem Zuhause und können sich nicht einigen, wer es behalten soll. Hinzu kommt, dass bei einer gemeinsamen Immobilie ohne eine konkrete Regelung über das Eigentum, eine Abfindung oder Ausgleichzahlung das Paar auch über die Scheidung hinaus zusammen Eigentümer der Immobilie bleiben. Denn die Scheidung selbst betrifft nicht das jeweilige oder das gemeinsame Vermögen. Wenn der Partner, welcher die Immobilie übernehmen möchte, finanziell in der Lage ist, einen Ausgleich zu zahlen, dann gibt es in der Regel keine Probleme. Im Gegenzug zu der Zahlung wird der sogenannte Miteigentumsanteil eines Partners auf den anderen übertragen und die Eintragung im Grundbuch geändert. Die Angelegenheit kann dann schon erledigt sein. Dies ist aber leider nur in sehr seltenen Fällen so einfach. Wenn kein Geld für die Auszahlung vorhanden ist oder beide Partner in Haus oder Wohnung verbleiben möchten, dann muss ein Gericht eine den Streit entscheiden.

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Zu beachten ist weiterhin, dass nach einer Trennung oder einer Scheidung der oder die Kredite, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurde, von derjenigen Partner abzahlen sind, der den Kreditvertrag unterschrieben hat. Haben beide Ehepartner den Kredit unterschrieben, müssen auch beide Eheleute den Kredit zurückzahlen. Dies gilt unabhängig davon, wer von den Eheleuten ausgezogen ist. Auch der Partner, der ausgezogen ist, muss den Kredit bedienen und kann von der Bank in Anspruch genommen werden, wenn er nicht zahlt.

Was tun mit der Immobilie?

Wichtig ist, dass nach einer rechtskräftigen Ehescheidung jeder Ehegatte verlangen kann, dass eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim verkauft wird. Vor einer rechtskräftigen Scheidung kann die Immobilie in der Regel nur verkauft werden, wenn beide Eheleute dem Verkauf zustimmen. Dies gilt unabhängig davon, ob beide Partner zusammen Eigentümer der Immobilie sind oder ob nur ein Ehegatte. Aber nach der rechtskräftigen Ehescheidung kann jeder Partner von dem anderen die Zustimmung zum Verkauf verlangen. Sofern diese Zustimmung nicht erklärt wird, kann ein Antrag beim Familiengericht auf Durchführung der einer Teilungsversteigerung gestellt werden. Dies ist in der Regel keine gute Lösung. Denn bei einer solchen Versteigerung wird häufig nur ein unzulänglicher Preis für die Immobilie erzielt. Sie sollten daher die Immobilie einvernehmlich verkauften. Eine Regelung lässt sich mit professionelle Hilfe im Grunde immer finden.

Wie wird der Kaufpreis verteilt?

Dies ist im Grunde recht einfach. Denn wenn beide Eheleute zu je ½ Miteigentümer der Immobilie sind, wird der Kaufpreis zwischen den Eheleuten auch zu je ½ geteilt. Dies gilt unabhängig davon, wie viel Kapital jeder Ehegatte beim Kauf der Immobilie aufgebracht hat. Wenn auf der Immobilie noch Verbindlichkeiten bestehen, müssten diese selbstverständlich zunächst abgelöst werden. Der verbleibende Rest des Kaufpreises steht dann den Eheleuten zur Verfügung. An diesem Ergebnis kann sich allerdings durchaus im Rahmen des Zugewinnausgleichs noch etwas ändern. Die Immobilie ist nämlich Teil des Vermögens. Egal, ob sie beiden Ehepartnern oder nur einem gehört. Es ist dann einerseits zu unterscheiden, wem die Immobilie gehört und weiterhin, ob die Immobilie bereist vor der Ehe oder erst nach der Ehe angeschafft wurde. Genaueres hierzu finden Sie im Bereich Zugewinn.

Wer bleibt in der Immobilie während der Trennungsphase?

Aber auch in der Auseinandersetzung des Paares um den Verbleib in der Wohnung gerade mit minderjährigen Kindern, ist es oft erforderlich, im Streitfall durch das Gericht eine Entscheidung herbeizuführen. Denn derjenige Partner, der bestimmte Gründe geltend machen kann, warum er allein in der Immobilie bleiben muss, erhält unter Umständen das Recht daran. Dies kann für den Zeitraum der Trennung und unter eingeschränkten Bedingungen auch über den Zeitpunkt der Scheidung hinaus geregelt werden.

Auch Online und per Telefon

Beratungsmöglichkeiten

Telefonisch

Selbstverständlich kann die Beratung telefonisch erfolgen. Gerade wenn Sie aus dem Ausland anrufen und Hilfe benötigen, oder wenn Sie nicht in Hamburg sind.

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Ich stehe Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht kompetent und mit Spezialwissen in all den entsprechenden Angelegenheiten persönlich als Ansprechpartner zur Seite.

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Nicht nur in schwierigen Zeiten, sondern auch generell werden Beratungen per Video-Chat (Zoom, Skype usw.) wichtiger. Wir sind auf dem neuesten Stand.

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