Zugewinn
Können Sie eine Geldzahlung erwarten…
…oder müssen Sie gar an den anderen Partner zahlen?
Mit dem „Zugewinn“ meinen wir Juristen die wirtschaftliche Auseinandersetzung des früheren Ehepaares. Voraussetzung ist dabei, dass Sie während der Ehe im sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Die Zusammenstellung und Bewertung der einzelnen Vermögenswerte des Paares ist häufig, gerade wenn das Paar auch wegen anderer Dinge streitet, sehr schwierig. Dies sollte niemals ohne anwaltliche Hilfe durchgeführt werden.
Christian Kenkel – Fachanwalt für Familienrecht
Kompetenz und Erfahrung zahlen sich aus
- Ich biete Ihnen langjährige Erfahrung.
- Ich berate Sie im Vorfeld und kläre mit Ihnen die Vorgehensweise.
- Meine Unterstützung bei der Ermittlung der Vermögensauseinandersetzung schafft klare Verhältnisse.
- Ich erörtere mit Ihnen im Vorfeld die Taktik in einem gerichtlichen Ausgleichsverfahren.
- Bei allem geht es ausschließlich um Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Fortbestand.
- Ich bin der diskrete Berater an Ihrer Seite.
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Selbstverständlich kann die Beratung telefonisch erfolgen. Gerade wenn Sie aus dem Ausland anrufen und Hilfe benötigen, oder wenn Sie nicht in Hamburg sind.
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Ich stehe Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht kompetent und mit Spezialwissen in all den entsprechenden Angelegenheiten persönlich als Ansprechpartner zur Seite.
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Nicht nur in schwierigen Zeiten, sondern auch generell werden Beratungen per Video-Chat (Zoom, Skype usw.) wichtiger. Wir sind auf dem neuesten Stand.