Zugewinn

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Mit dem „Zugewinn“ meinen wir Juristen die wirtschaftliche Auseinandersetzung des früheren Ehepaares. Voraussetzung ist dabei, dass Sie während der Ehe im sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Die Zusammenstellung und Bewertung der einzelnen Vermögenswerte des Paares ist häufig, gerade wenn das Paar auch wegen anderer Dinge streitet, sehr schwierig. Dies sollte niemals ohne anwaltliche Hilfe durchgeführt werden.

Christian Kenkel - Rechtsanwalt

Christian Kenkel – Fachanwalt für Familienrecht

Informieren Sie sich zunächst zu diesem Thema auf meinen dazugehörigen Infoseiten

Kompetenz und Erfahrung zahlen sich aus

  • Ich biete Ihnen langjährige Erfahrung.
  • Ich berate Sie im Vorfeld und kläre mit Ihnen die Vorgehensweise.
  • Meine Unterstützung bei der Ermittlung der Vermögensauseinandersetzung schafft klare Verhältnisse.
  • Ich erörtere mit Ihnen im Vorfeld die Taktik in einem gerichtlichen Ausgleichsverfahren.
  • Bei allem geht es ausschließlich um Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Fortbestand.
  • Ich bin der diskrete Berater an Ihrer Seite.

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