Sorgerecht

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Sie haben als Vater oder als Mutter eines Kindes Fragen zum Sorgerecht und möchten sich bei einem Anwalt in Hamburg informieren?

Als Fachanwalt für Familienrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung im Familienrecht. Im besonderen Maße beschäftige ich mich dabei immer wieder mit den sehr komplexen sorgerechtlichen Problemen, bei denen es vorrangig um konkrete Lösungen und nicht ums Gewinnen geht.

Schildern Sie mir Ihre individuelle Situation anlässlich eines persönlichen Besprechungstermins. Ich erläutere Ihnen dann umfangreich und zeitunabhängig Ihre möglichen Vorgehensweisen, um eventuell außergerichtlich die beste Lösung für Sie zu finden.

Christian Kenkel - Rechtsanwalt

Christian Kenkel – Fachanwalt für Familienrecht

Kompetenz und Erfahrung zahlen sich aus

  • Ich biete Ihnen langjährige Erfahrung.
  • Ich berate Sie im Vorfeld und kläre mit Ihnen die Vorgehensweise gegenüber dem Jugendamt und anderen wichtigen Institutionen.
  • Ich erörtere mit Ihnen im Vorfeld die Taktik in einem Sorgerechtsverfahren.
  • Ich coache Sie vor den Gesprächen beim Jungendamt oder Beratungsstellen.
  • Ich unterstütze Sie bei der Abfassung von Schreiben und Stellungnahmen.
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Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme für eine unverbindliche Terminvereinbarung.

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Sorgerecht

Wenn aus einer gemeinsamen Ehe ein oder mehrere Kinder hervorgegangen sind…

dreht es sich bei einer Scheidung zwischen den beiden Ehepartnern nicht selten um sie. Das Gesetz sieht – ohne eine Regelung, beispielsweise in einem Ehevertrag – als Folge einer Scheidung vor, dass beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder behalten. Eine sinnvolle Regelung, da die Kinder immer zwischen den Eltern stehen, sie verbinden und, wenn es keinen Streit vor und um die Kinder gibt, sie keinen Schaden nehmen müssen.

Und wenn Vätern nach der Geburt eines Kindes nicht ohne weiteres das gemeinsame Sorgerecht zukommt,

weil die Kindesmutter sich weigert, dem Vater auch das Sorgerecht einzuräumen, stellt sich die Frage, wie kann der Kindesvater auch das Sorgerecht erhalten.

Zunächst soll einmal dargestellt werden, was zum Sorgerecht gehört?

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Bei einem Streit um das Sorgerecht ist zunächst zu fragen, welches Problem konkret besteht und für die Zukunft oder gar im Einzelfall sofort im Rahmen einer einstweiligen Anordnung zu regeln ist. Denn das Sorgerecht besteht aus mehreren Bestandteile. Konkret beinhaltet das Sorgerecht:

  1. Die Personensorge
    Sie umfasst die Verantwortung der Eltern oder eines Elternteils für die persönlichen Belange des Kindes. Damit sind die Fragen des Alltags gemeint, wie zum Beispiel die Kindererziehung, die Gesundheitsvorsorge sowie die Bekleidung und Ernährung der Kinder.
  2. Die Vermögenssorge
    Die Vermögenssorge verpflichtet die Eltern zur Verwaltung des Vermögens des Kindes. Die Eltern sind aufgrund der Vermögenssorge auch berechtigt, über das Vermögen zu verfügen, das heißt, Gegenstände zu kaufen oder Kapital des Kindes einzusetzten.
  3. Die gesetzliche Vertretung des Kindes
    Da minderjährige Kinder nur in beschränktem Maße Rechtsgeschäfte vornehmen dürfen, muss bis zur Volljährigkeit ein gesetzlicher Vertreter für sie auftreten.
  4. Aufenthaltsbestimmungsrecht
    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht, als im täglichen Leben wichtigster Teil des Sorgerechts, gibt den Eltern das Recht, den Wohnort des Kindes zu bestimmen und zu bestimmen, wo sich das Kind aufhält. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern, beiden Eltern gemeinsam. Aufgrund eines Antrages einer der Eltern kann jedoch das Aufenthaltsbestimmungsrecht durch das Familiengericht vom Sorgerecht getrennt werden. Das Ergebnis ist, dass beide Eltern gemeinsam sorgeberechtigt sind, aber nur ein Elternteil Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist.

Zwar finden einige Eltern eine schnelle und friedliche Lösung, wie die Sorgerechtsfragen zwischen den beiden Parteien zu gestalten sind.

In sehr vielen Fällen bestehen jedoch beide darauf, das sie das Sorgerecht für die Kinder oder das Kind allein ausüben wollen. Da nicht selten die beiden Ehepartner im Streit auseinandergehen und den Wunsch haben, dass der eigene Nachwuchs den früheren Partner nicht häufiger als nötig zu Gesicht bekommt, bedarf es oft einer gerichtlichen Regelung, um Klarheit zwischen den verhärteten Fronten zu schaffen.

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Seitdem das Bundesverfassungsgericht die frühere Regelung zum Sorgerecht bezüglich der nichtehelichen Kinder aufgehoben und der Gesetzgeber diesen Umstand neu geregelt hat, haben die Väter nun sehr einfach die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht neben der Kindesmutter zu erhalten.

Mit einem Sorgerechtsanwalt in Hamburg an Ihrer Seite, der über viel Erfahrung und Fachwissen verfügt, können auch Sie Sorgerechtsstreitigkeiten positiver gestalten und so zu Ihrem Recht gelangen.

Bei der Frage des Sorgerechts geht es meist nicht nur um die Entscheidung, welchem Elternteil die Kinder zugesprochen werden, oder ob der Vater die Mitsorge erhalten soll oder nicht. Vielfach sind mit diesem Problemkreis die finanziellen Fragen rund um den Unterhalt relevant oder stehen sogar im Vordergrund. Das deutsche Recht schafft in zahlreichen Situationen ein klares Rahmenwerk, wie bei den einzelnen Streitigkeiten vorzugehen ist.

Wenn Sie vielleicht mitten in einer Trennungs- oder Scheidungssituation stecken sollten und bereits den Eindruck haben, dass die Diskussion rund um das Sorgerecht mit Ihrem ehemaligen Partner nicht auf friedliche Weise ausgetragen werden kann oder wenn sie als Vater das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter einfordern wollen, suchen Sie einfach den direkten Kontakt zu mir.

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Selbstverständlich kann die Beratung telefonisch erfolgen. Gerade wenn Sie aus dem Ausland anrufen und Hilfe benötigen, oder wenn Sie nicht in Hamburg sind.

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Ich stehe Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht kompetent und mit Spezialwissen in all den entsprechenden Angelegenheiten persönlich als Ansprechpartner zur Seite.

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